Mubi

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bibliotheksordnung

Die Bibliotheksordnung des Ernst-Kalkuhl-Gymnasium ist eine Ergänzung der geltenden Hausordnung und soll dazu dienen, die nachmittägliche Nutzung der Multimediabibliothek (MUBI) zu erleichtern.

  1. Alle Schülerinnen und Schüler des EKG können die Multimediabibliothek besuchen, um unter Aufsicht eines Erwachsenen schulisch zu arbeiten.
  2. Die MUBI soll nicht zur persönlichen Freizeitgestaltung (d.h.: e-mail-Verkehr, PC-Spiele, Internetsurfen etc.) genutzt werden.
  3. E-mails dürfen nur abgerufen oder versandt werden, wenn sie in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Unterricht stehen.
  4. Die Bibliothek ist eine Präsenzbibliothek. Bücher werden nicht ausgeliehen.
  5. Die Bücher sind nach der Lektüre wieder an ihren Standort zurückzustellen.
  6. Bücher wie PC sind pfleglich zu behandeln. Schäden sind der Aufsicht sofort zu melden.
  7. Speisen und Getränke dürfen aus Sicherheits- und Hygienegründen nicht mit in die Bibliothek genommen werden.
  8. In der MUBI soll angemessene Ruhe herrschen.
  9. Den Anweisungen der Aufsicht ist unbedingt Folge zu leisten.
  10. Die Aufsicht weist den eintretenden Schülerinnen und Schülern ihren Arbeitsplatz zu und nimmt schriftlich das Thema ihrer Hausaufgaben auf. Sie notiert die Dauer der Anwesenheit.
  11. Die Aufsicht hat jederzeit das Recht, die Arbeit der Besucher zu überprüfen.
  12. In der Bibliothek muss den Besuchern ungestörtes Arbeiten ermöglicht werden. Sind alle Arbeitsplätze besetzt, kann sie durch die Aufsicht zeitweise geschlossen werden. Nach 45 Minuten müssen dann die anwesenden Besucher den Wartenden Platz machen.
  13. Verstößt eine Schülerin bzw. ein Schüler gegen die Bibliotheksordnung, so weist die Aufsicht ihn bzw. sie aus dem Raum und benachrichtigt bei Internatsschülern die zuständigen Internatspädagogen (Tel. 0228 9709092). Auf den Silentiums – Laufzetteln kann Fehlverhalten vermerkt werden. In der Konsequenz kann die Bibliotheksleitung in Absprache mit dem Internat einen zeitlich begrenzten Verweis aus der Bibliothek oder ein generelles Zutrittsverbot aussprechen.

Bonn, den 01.02.2008

Stefan Haufer
– Bibliotheksleitung –

gez. Ernst-Martin Heel
– Schulträger –