Aufgaben

Die Schülervertretung (SV) ist die Vertretung der Schülerschaft und tritt für ihre Interessen gegenüber der Schulleitung, Schulgremien und der Öffentlichkeit ein. Sie vertritt insbesondere die Belange der Schüler bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule und fördert ihre fachlichen, kulturellen, sportlichen, politischen und sozialen Interessen. Sie beruft sechs Abgeordnete zur Schulkonferenz und wirkt an ihren Beschlüssen mit.

Darüber hinaus ist die SV für viele Projekte und Aktionen am Ernst-Kalkuhl Gymnasium verantwortlich. Etwa die Halloween-Unterstufenparty und weitere Aktionen liegen im Bereich der SV. Die SV beteiligt sich beim Schulträger an der Ausgestaltung des Schulgeländes, so sind etwa die Bänke am “Lädchen” ein Projekt der Schülervertretung.

Die aktuelle SV

Für das Schuljahr 2024/2025 setzt sich die SV wie folgt zusammen:

Schülersprecherin: Emely Blatzheim (EF)

Stellvertreter: Ella Harke (EF), Zarah Hoffmann (10B), Friedrich Springorum (8B)

SV-Lehrer: Frau Brohl, Herr Lutz

Jeder von euch kann sich an der SV beteiligen! Meldet euch dafür gerne bei uns!

Ihr könnt die SV per Instagram (@svkalkuhl) und E-Mail (sv@kalkuhl.de) erreichen, oder einfach in der Schule ansprechen.

Struktur

Die Schülervertretung besteht seit dem Beschluss der neuen Satzung im März 2023 aus

  • dem Schülersprecher und seinen Stellvertretern
  • dem Schülerrat
  • dem SV-Team
  • den SV-Lehrern.

Die Schülersprecherin ist Vorsitzende der Schülervertretung und das höchste Amt der SV. Sie leitet das SV-Team und den Schülerrat und bestimmt im Rahmen der Schülerratsbeschlüsse die Richtlinien der SV-Arbeit. Die Schülersprecherin ernennt die stimmberechtigten Mitglieder des SV-Teams, bis zu drei stellvertretende Schülersprecher, sowie alle Delegierten der SV zur Schulkonferenz, der Bezirksschülervertretung und den Fachkonferenzen. Sie führt die direkte Zuständigkeit für schulpolitische Angelegenheiten, wie etwa in der Vergangenheit die Handyregelung. Dazu gehören etwa die Teilnahme an der Schulkonferenz und regelmäßige Treffen mit der Schulleitung. Dabei wird sie von ihren Stellvertretern unterstützt.

Die Schülersprecherin bzw. der Schülersprecher wird von allen Schülerinnen und Schülern am Ende jedes Schuljahres für das darauffolgende Jahr gewählt. Kandidieren können Schülerinnen und Schüler ab der siebten Klasse (§ 63 Abs. 3 S. 3 SchulG). Kandidaturen sind per E-Mail (sv@kalkuhl.de) an die Schülersprecherin bzw. den Wahlleiter zu richten.

Das SV-Team ist verantwortlich für die aktive Arbeit der SV. Es führt die Projekte durch und wirkt an der Arbeit der schulischen Gremien mit. Jeder Schüler und jede Schülerin kann auch ohne Wahl beratendes Mitglied des SV-Teams werden und sich in der SV engagieren. Diese Form ersetzt die „offene SV“. Satzungsgemäß bildet das SV-Team Referate.

Der Schülerrat ist das Gremium aller Klassen- und Stufensprecher und das oberste Beschlussorgan der SV. Er tagt mindestens einmal im Quartal. Beschlüsse des Schülerrates sind für die gesamte SV bindend. Der Schülerrat kann auch Anträge von Schülerinnen und Schülern zur Beratung zulassen, die keine Mitglieder des Schülerrates sind.

Der Schülerrat wählt einen SV-Lehrer undeine SV-Lehrerin. Sie sind beratende Mitglieder des Schülerrates und des SV-Teams und elementarer Bestandteil der Schülervertretung. Sie arbeiten eng mit der Schülersprecherin bzw. dem Schülersprecher zusammen und unterstützten die SV bei ihrer Arbeit.

Die SV entsendet drei Delegierte zur Delegiertenkonferenz der Bezirksschülervertretung Bonn/Rhein-Sieg. Diese ist Mitglied der Landesschülervertretung Nordrhein-Westfalen. In ihrer Satzung setzt sich die SV für den Beitritt zur Bundesschülerkonferenz ein.

Weitere Infos

Hier finden Sie die SV-Satzung.

Weitere Rechtsgrundlagen für die SV-Arbeit sind § 74 SchulG und der SV-Erlass des Kultusministeriums.

Stand: 7.09.2024