1. Leitung
- 1.1
- Ruderwart/in:
- Den gesamten Ruderbetrieb leitet der Ruderwart / die Ruderwartin. Er / Sie wird von den Steuerleuten und den 2 Bootswarten/innen unterstützt. Der Ruderwart / die Ruderwartin belegt die Boote mit Mannschaften, vor allem bei Regatten etc.
- 1.2
- Wanderwart/in:
- Der Wanderwart / die Wanderwartin leitet und organisiert die Wanderfahrten. Für sie / ihn gilt im Allgemeinen das Gleiche wie für den Ruderwart / die Ruderwartin.
- 1.3
- Ausbilder/innen:
- Sie sind Steuerleute des Vereins, die vom Vorstand als Ausbilder/innen ernannt werden.
2. Ruderklassen
- 2.1
- Anfänger/in:
Sie befinden sich in der Ausbildung und fahren unter der Aufsicht ihrer Ausbilder/innen. - 2.2
- Ruderer/innen:
Sie müssen Skullen und Riemen können und in dem ihrer Ernennung vorausgegangenen Jahr mindestens 200 km gerudert haben. - 2.3
- Steuerleute zur Ausbildung (Stm. z. A.):
Sie haben eine entsprechende Prüfung abgelegt und dürfen unter Aufsicht eines Steuermannes / einer Steuerfrau selbstständig ein Mannschaftsboot führen. Verantwortlich bleibt der Steuermann / die Steuerfrau. - 2.4
- Steuerleute:
Sie haben eine entsprechende Prüfung abgelegt und dürfen in allen für den Ruderbetrieb freigegebenen Mannschaftsgigbooten fahren. - 2.5
- Skifffahrer/innen:
Sie sind Steuerleute, die eine Skiffausbildung mit einer Prüfung abgeschlossen haben und vom Vorstand und Protektor/in ermächtigt sind, alleine zu fahren.
3. Prüfungen
- 3.1
- Steuermannsprüfung
- Voraussetzungen:
-
- Theoretische Steuermannsprüfung mindestens mit „3“ bestanden.
- Der Prüfling sollte Ruderer/in sein (siehe 2.2)
- Als Steuermannsanwärter ca. 200 km unter der Obhut eines/r geprüften Steuermanns/frau gesteuert haben.
- Prüfung:
- Prüfer sind mindestens 3 Steuerleute, die Mitglieder des Vorstandes sein sollten. Der Vorstand berät sich über das Prüfungsergebnis und spricht mit dem / der Protektor/in die Ernennung zum Steuermann /zur Steuerfrau aus. Im Fall einer Nichternennung ist die Begründung dem/der Betroffenen mitzuteilen und ein neuer Prüfungstermin auszumachen.
- Um Steuermann/frau zu werden, sollte der Prüfling folgende Fertigkeiten besitzen:
-
- Boot zu Wasser und zu Land bringen
- Anlegen und Ablegen
- Kommandos geben und Boot mit und ohne Steuer, nur durch Kommandos lenken
- Kribben fahren mit und ohne Steuer
- Einen Gegenstand in begrenzter zeit, ca. 120 sek., bergen
- Stromüberquerung ohne Höhenverlust
- 3.2
- Skiffprüfung
- Voraussetzung:
- -Der Prüfling muss Steuermann/frau sein.
- Prüfungsbestimmungen:
-
- Saubere Rudertechnik, Prüfling sollte eine „8“ fahren können
- Kribbenfahren
- Skullwechsel durchführen
- Aus- und einsteigen, auch aus dem Wasser einsteigen
- Boot rein- und raustragen
- Für die Durchführung der Prüfung siehe 3.1, 2. Abschnitt
- 3.3
- C-Gig-einer Prüfung
- Voraussetzung:
-
- Der Prüfling muss Steuermann/frau sein.
- Prüfungsbestimmungen:
-
- Saubere Rudertechnik, Prüfling sollte eine „8“ fahren können
- Kribbenfahren
- Skullwechsel durchführen
- Boot rein- und raustragen
- Für die Durchführung der Prüfung siehe 3.1, 2. Abschnitt
4. Fahrordnung
- 4.1
- Allgemeine Bestimmungen:
- 4.1.1
- Fahrten / Wanderfahrten sind vor dem Fahrtbeginn im Fahrtenbuch einzutragen bzw. nach Fahrtabschluss auszutragen. Das Fahrtenbuch ist ein Dokument! Daher bitte Schmierereien unterlassen.
- 4.1.2
- Bei jeder Fahrt sind die Bestimmungen der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung zu beachten.
- 4.1.3
- Jede/r Mitfahrer/in in Booten des Schüler-Ruder-Vereins muss mindestens im Besitz des Jugendschwimmabzeichens Bronze sein.
- 4.1.4
- Laut „Schwimmerlass“ vom 24.05.1996 muss „beim Betreiben von Rudersport… im Anfängerstadium auf Fließgewässern bei Schiffsverkehr eine geeignete Rettungsweste bzw. Schwimmhilfe getragen werden“. Anfänger/innen in diesem Sinne sind Personen, die nicht folgende Fertigkeiten und Kenntnisse besitzen:
- Fertigkeiten:
-
- Einsteigen, Aussteigen
- Bootsgewöhnungen, z.B.:
- Schaukeln, Balancieren,
- Vorwärts- und Rückwärtsrollen
- Vorwärtsrudern und Rückwärtsrudern
- einseitig, beidseitig
- Manöver mit dem Boot
- Ablegen, Stoppen, Wenden
- Geschicklichkeitsübungen, z.B.:
- Aufstehen im Boot, Freihändig im Boot stehen, Fliegen
- Spiele im Boot, z.B.:
- Treibball, Staffeln
- Kenntnisse:
-
- Ruderkommandos, wie „Ruder –halt!“, „Alles vorwärts – los!“
- Verhalten nach Kenterung:
- Material sichern, Skulls ergreifen, von einer Seite oder rittlings über den Bug einsteigen, notfalls mit dem Boot an Land schwimmen; Achtung in der Nähe von Wehren oder Schifffahrtsstraßen besondere Vorsichtsmaßnahmen ergreifen, eventuell sofort an Land schwimmen.
-
- Die gebräuchlichsten Fachausdrücke, wie Steuerbord, Backbord, Dolle und Klemmring
- Auflagepunkt der Boote bei Lagerung am Ufer
- Transport der Ruder, Blätter im Blickfeld; ablegen, nicht abstellen, vor Sturz sichern
- Sicherheitsbestimmungen für Anfänger/innen, z.B.. Aufenthalt im Sichtbereich des Steges bzw. in Rufweite, Kontrolle des eigenen Kurses durch Umschauen
- Bootshaus und Umgebung, z.B.: Duschen, Telefon, Bushaltestelle
- Schiffsverkehr, Strömungsverhältnisse
- Bootshausordnung
- Dies Bedeutet, dass Personen, die diese Minimalanforderungen nicht erfüllen (also auch sog. „Kielschweine“), in Booten des SRV nicht ohne Rettungsweste / Schwimmhilfe von der Bonner Rheinseite ablegen dürfen und die Schifffahrtsrinne nicht befahren dürfen. Rettungswesten werden vom ARC-Rhenus und SRV bereitgestellt. Sie müssen ordnungsgemäß benützt werden. Schäden oder Funktionsbeeinträchtigung sind sofort dem Protektor zu melden. Sie lagern im SRV-Raum im Bootshaus.
- 4.1.5
- Für Gäste gelten insbesondere die Punkte 4.1.3 und 4.1.4 und dürfen mit Erlaubnis des / der Ruderwarts/in mitfahren.
- 4.2
- Einschränkungen des Ruderbetriebes:
- 4.2.1
- Es wird bei Tageslicht gerudert. Jede Fahrt muss bei Eintritt der Dunkelheit oder schlechtem Wetter (Nebel, starker Regen, starker Wind) abgebrochen werden.
- 4.2.2
- Ab einer Temperatur von 0° C wird der Ruderbetrieb eingestellt. (Ausnahmen nach Absprache mit dem / der Ruderwart/in und dem / der Protektor/in).
- 4.2.3
- Ab Hochwassermarke I (Oberwinter) wird der Ruderbetrieb eingestellt. Wanderfahrten sind bei eintretendem Hochwasser abzubrechen.
5. Sonstiges
- 5.1
- Das Bootsmaterial ist schonend zu behandeln. Schäden sind sofort im Fahrtenbuch einzutragen.
- 5.2
- Steuerleute müssen eine über wenigstens 500.000 € abgeschlossene Haftpflichtversicherung besitzen.
- 5.3
- Bei Schäden an vereinseigenem Bootsmaterial kann der Verursacher nur bei grober Fahrlässigkeit haftpflichtig gemacht werden.
- 5.4
- Strafen oder Strafgelder werden im Allgemeinen nicht erhoben. Nicht eingeschlossen sind jedoch Entschädigungen für nicht geleistete Bootsdienststunden. Hier kann der Vorstand einen Obolus vom betroffenen Mitglied verlangen.
- 5.5
- Bootsverleih erfolgt nur nach Absprache mit 2 befähigten Vorstandsmitgliedern Ruder-, Wander- und Bootswart/in) sowie dem / der Protektor/in. Für den Bootsverleih wird spätestens bei Übergabe grundsätzlich eine Kaution von 65.- Euro fällig, die nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Bootes zurückerstattet wird. Zudem wird eine Abnutzungsgebühr in Höhe von 35,– € pro Boot erhoben (Überweisung auf das Vereinskonto mit Verwendungszweck). Der ARC-Rhenus ist hiervon ausgenommen.
- 5.6
- Der Austausch des Bootszubehörs ist nur mit Erlaubnis des Bootswartes / der Bootswartin zulässig. Der pflegliche Umgang mit dem Material ist selbstverständlich. Verunreinigungen sind sofort zu beseitigen.
- 5.7
- Fahrtenordnung für Wellenreiter
- 5.7.1
- Wellenreiter darf grundsätzlich nur mit Obmann gefahren werden.
- 5.7.2
- Er ist kein Boot für Anfängerausbildung.
- 5.7.3
- Er darf nicht auf Wanderfahrten gefahren werden.
- 5.7.4
- An- und Ablegen am natürlichen Ufer ist verboten.
- 5.7.5
- Das Boot darf nur mit Zustimmung des Präsidenten, Boots- oder Ruderwartes und des Protektors verliehen werden. Die Kautionsfrage ist gemäß Ruderordnung einzuhalten.
- 6.
- Welchem Verein Teile der Mannschaft angehören ist egal. Voraussetzung ist die Einhaltung der vorgenannten Punkte.