
Das Ernst-Kalkuhl-Gymnasium erhält als staatlich anerkannte Ersatzschule gemäß dem Ersatzschulfinanzierungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen einen Zuschuss in Höhe von bis zu 87% der Normkosten eines öffentlichen Gymnasiums. Die verbleibenden 13% sowie sämtliche zusätzliche Kosten, die durch das besondere Schulprogramm und weitere Angebote entstehen, müssen durch Eigenmittel gedeckt werden.
Da zur Deckung der laufenden Kosten keine weiteren Finanzierungsmöglichkeiten, beispielsweise durch die Komune, zur Verfügung stehen, ist der Schulträger auf die freiwillige Unterstützung der Eltern angewiesen, um einen modernen Schulbetrieb aufrechterhalten zu können.
Wir danken Ihnen ganz herzlich für diese Unterstützung!
Allgemeine Informationen zur freiwilligen Elternhilfe am EKG
Elterninformation des Schulträgers zur Anpassung der freiwilligen Elternhilfe