Das Ministerium für Schule und Bildung NRW als Schulaufsicht sowie die Stadt Bonn  informieren auf ihren Webpräsenzen zum Coronavirus:

  • Hinweise des Ministeriums für Schule und Bildung
  • Hinweise der Stadt Bonn
  • Hygienemaßnahmen im Schulgebäude und -alltag sind implementiert bzw. reakltiviert. Siehe hierzu auch die Hygienetipps der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sowie die darauf basierende Zusammenstellung der Bezirksregierung Köln.

Sobald sich die Situation so verändert, dass in Absprache mit der Schulaufsicht sowie dem Schulträger weitere Schritte notwendig werden, werden alle Beteiligten informiert.

Ausführliche Informationen des Robert Koch Instituts finden Sie hier.

Hier finden Sie Reisetipps des Auswärtigens Amts.

Aktuell 17.04.20

Zunächst wird es ab kommenden Donnerstag, den 23.04., ein freiwilliges Angebot an Unterrichtseinheiten in den vier Abiturfächern für unsere Abiturientinnen und Abiturienten geben.. Die Abiturientinnen und Abiturienten werden hierzu gesondert informiert.
Ab dem 04. Mai soll für die Sekundarstufe I sowie die EF und die Q1 der Unterricht sukzessive wieder beginnen. Gedacht ist dabei zunächst an diejenigen Schülerinnen und Schüler, die im nächsten Jahr Prüfungen haben oder in eine andere Phase der Schullaufbahn eintreten. Das wären bei uns die Klassen 9 und Q1. Bis zum Beginn eines Unterrichts gelten weiterhin die schon vor den Osterferien erprobten Verfahren des Online-Unterrichts sowie der Versorgung mit Lern- und Arbeitsmaterialien. Wir wollen versuchen, die Koordination der Aufgaben durch Wochenpläne, die in Abstimmung mit den Klassenleitungen erstellt werden, noch besser zu strukturieren. Für die EF sowie die Q1 bleibt es bis dahin bei dem bisherigen Verfahren der kursbezogenen Versorgung mit Arbeitsaufträgen.

Grundsätzlich ist der Schulbesuch für Schülerinnen und Schüler wie auch für Lehrkräfte vom eigenen Gesundheitszustand, aber auch von Umgebungsfaktoren abhängig. Niemand, der sich krank fühlt, soll in die Schule kommen. Aber auch alle Personen mit bestehenden Risikofaktoren müssen für sich selbst oder im Falle der Minderjährigkeit seitens der Erziehungsberechtigten klären, ob ein Schulbesuch möglich ist.

Aus Gründen eines fortdauernden Infektionsschutzes ist damit zu rechnen, dass auf absehbare Zeit die Klassen und Kurse nicht in der ursprünglichen Größe unterrichtet werden können, sondern dass zumindest eine Teilung der Lerngruppen erforderlich sein wird. Weitere Maßnahmen werden sich auf Regeln zum Betreten/Verlassen von Gebäuden und Räumen, zum Verhalten auf dem Schulhof usw. beziehen. Entsprechende Informationen erhalten die Schülerinnen und Schüler sowie die Eltern noch vor dem ersten Tag an der Schule.

Die für Ihr Kind zutreffenden Verhaltens- und Hygienevorgaben erhalten Sie ebenso wie unsere Schülerinnen und Schüler rechtzeitig vor dem ersten Zusammentreffen in der Schule. Angesichts eines Schulweges, der im öffentlichen Raum und besonders in Bus und Bahn erfolgt, sind Masken sehr sinnvoll.

Aktuell 03.04.20

Darüber hinaus haben das NRW-Gesundheitsministerium sowie die Stadt Bonn Bürgertelefone zum Corona-Virus geschaltet:
• das NRW-Gesundheitsministerium unter der Nummer 0211.8554774 und
• die Stadt Bonn unter den Rufnummern 0228.775351 und 0228.775352 (montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr sowie freitags von 8 bis 15 Uhr).

In einem weiteren Elternbrief bedankt sich die Schule noch einmal bei der gesamten Schulgemeinde für das vielfältige Engagement, für die Rücksichtnahme und den gegenseitigen Zuspruch in der Zeit der Schulschließung bis zu den nun vor uns liegenden Osterferien.

Dies bedeutet vor allem, dass unsere Schülerinnen und Schüler sich jetzt auch entspannen sollen. In vielen Familien bleibt trotzdem die Betreuungssituation der Kinder schwierig. Als kleinen Beitrag zur Entlastung bieten wir Ihnen auf unserer Moodle-Seite ein freiwilliges Lernangebot mit Links zu unterhaltsamen und abwechslungsreichen Aufgaben aus (fast) allen Fachbereichen, mit denen der Tagesablauf der Kinder auch in der Ferienzeit sinnvoll, aber nicht zu anstrengend gefüllt werden kann.

Wie geht es nach den Ferien weiter? Diese Frage muss zum heutigen Zeitpunkt wohl noch offen bleiben. Das MSB geht in den uns bisher übermittelten Vorgaben davon aus, dass Unterricht „unmittelbar oder zeitnah nach den Osterferien“ stattfinden soll und dass das zeitlich verschobene Abiturprüfungsverfahren ab dem 12. Mai durchgeführt wird. Die aktuellen Vorgaben zum Abitur wurden bereits terminlich durchgeplant und alle dazu gehörenden Informationen werden den betreffenden Familien separat zugänglich gemacht.

Allerdings sind mit dieser Planung weitreichende Folgen verbunden. Zunächst muss festgestellt werden, dass eine große zeitliche Dichte entsteht, die es unumgänglich macht, dass wir entgegen der ursprünglichen Brückentagsregelung am 22. Mai einen normalen Unterrichtstag haben werden und stattdessen der 3. Juni unterrichtsfrei sein wird. An diesem Tag werden nämlich nun ganztägig mündliche Abiturprüfungen durchgeführt. Die bisher auf Samstag, den 20. Juni terminierte Ausgabe der Abiturzeugnisse muss auf den letztmöglichen Termin am Freitag, den 26. Juni verschoben werden. Der 26. Juni ist zugleich der letzte Schultag vor den Sommerferien.

Die besondere Situation zwingt außerdem dazu, alle unsere Aktivitäten, die außerhalb der Schule stattfinden, abzusagen. Dies betrifft für die letzte Schulwoche vor den Ferien den Lehrerausflug und die Wandertage/Exkursionen. Grundsätzlich werden wir vom 22. bis zum 25. Juni Unterricht nach Plan durchführen.

Wir alle merken, dass alle Planungen in dieser Zeit immer nur von einem aktuellen Wissensstand ausgehen und Pläne eine kurze Halbwertzeit haben. Wegen der vielen Variablen, die sich in der Pandemie-Situation noch verbergen, können wir eine Vorläufigkeit annehmen, sind aber mit dem jeweiligen Planungsstand aktuell gut gerüstet. Wir müssen die weitere Entwicklung und die daran angepassten Vorgaben des Ministeriums abwarten; in der zweiten Ferienwoche werden wir dem aktuellen Stand entsprechend alle Planungen vornehmen und Sie erneut informieren.

Wir wünschen Ihnen nun eine hoffentlich erholsame Ferienzeit und vor allem gute Gesundheit!

Aktuell 30.03.20

In einer Pressekonferenz am 27. März hat unsere Schulministerin Yvonne Gebauer die planerischen Eckpunkte zum Fortgang der anstehenden Abiturprüfungen skizziert. Die Abiturklausuren werden verschoben und finden nun im Zeitraum vom 12. bis zum 25. Mai 2020 statt. Durch die Verschiebung haben die Abiturientinnen und Abiturienten eine verlängerte Vorbereitungszeit. Allerdings ist – noch – nicht geklärt, ob die Vorbereitung dann durch Unterricht erfolgen kann.

Ferner wurde mitgeteilt, dass an den Ausgabeterminen für die Abiturzeugnisse festgehalten wird. Dies bedeutet, dass wir zunächst an dem Termin am Samstag, den 20. Juni 2020 festhalten.

Ob wir den regulären Unterrichtsbetrieb am Montag, den 20. April 2020 aufnehmen werden, ist unklar. Wir werden Sie natürlich darüber informieren, sobald dies feststeht.

Aktuell 25.3.20

Mit einem Elternbrief bedankt sich die Schule heute bei der gesamten Schulgemeinde für die in der ersten Phase seit der Schulschließung geleistete Arbeit und Solidarität. 

Als Eltern und Lehrer müssen wir weiterhin gemeinsam versuchen, unseren Bildungsauftrag mit den zur Verfügung stehenden Mitteln so gut es geht umzusetzen. Die Lehrkräfte haben alle Hände voll zu tun, so etwas wie Unterricht ohne Klassenzimmer zu organisieren. Die glücklicherweise vorhandenen Kommunikationswege über Moodle, Sdui, E-Mail und z.T. auch noch neu ausprobierte Programme werden bereits intensiv genutzt. Die Schülerinnen und Schüler erhalten neben Informationen Arbeits- und Lernaufträge, die bearbeitet, zurückgesandt und von den Lehrkräften begutachtet werden. Dabei ist es nicht erforderlich, dass die Eltern die Rolle des Lehrers übernehmen. Die Aufgaben sind so gefasst, dass sie selbstständig zu lösen sind. Wichtig ist vor allem, dafür einen strukturellen zeitlichen Rahmen im Tagesablauf des Kindes festzulegen.

In wenigen einzelnen Fällen ist es bisher noch nicht gelungen, Schülerinnen oder Schüler über Moodle, Sdui oder E-Mail zu erreichen. Fragen Sie bitte ihr Kind (auch in der Oberstufe!), ob ein aktiver Austausch mit den Lehrkräften besteht, denn alle haben inzwischen mehrfach Arbeitsaufträge erhalten und Nachzügler müssen sich jetzt unbedingt bei ihren Lehrerinnen und Lehrern melden.

Uns ist es auch darüber hinaus sehr wichtig zu erfahren, welche allgemeinen Fragen und Probleme derzeit bestehen und welche speziellen Schwierigkeiten es etwa mit den Arbeitsaufträgen oder in der Kommunikation gibt. Wenn Sie hierzu nicht ohnehin schon direkt mit der Fachlehrkraft oder dem Klassenlehrer kommunizieren, wenden Sie sich bitte an den bzw. die Klassenpflegschaftsvorsitzende/n. Fragen und Hinweise werden über die Schulpflegschaft gesammelt und an die Schulleitung weitergegeben.

Bezüglich des anstehenden Abiturs hat es heute Absprachen auf Länderebene gegeben. Näheres erfahren Sie, sobald der Schule die Details übermittelt wurden.

Aktuell 18.03.20

Betreuung eines Kindes der Klasse 5 oder 6 während des Ruhens des Unterrichts
Unsere Schule hat eine Notbetreuung für Kinder der Klassen 5 und 6 eingerichtet. Damit werden Eltern unterstützt, die beide (oder als Alleinerziehende) im Bereich sogenannter Kritischer Infrastrukturen arbeiten und dort einen unverzichtbaren Beitrag zur Krankenversorgung oder zur Aufrechterhaltung einer Grundversorgung leisten. Bei entstehendem Bedarf wenden Sie sich umgehend an die Schulleitung. Das benötigte Anmeldeformular finden Sie unter:
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Antrag-auf-Betreuung-eines-Kindes-waehrend-des-Ruhens-des-Unterrichts.pdf

Aktuell, 14.03.2020: Schule schließt

Ab Montag, dem 16.3.2020, schließen die Schulen in NRW bis zu den Osterferien. Die angesetzten Klausuren können nicht geschrieben werden. Über das weitere Verfahren zu Klausuren und anderen dringenden Fragen werden wir in Kürze informieren.

Das Ministerium sieht als Übergangslösung vor, dass die Eltern die Gelegenheit haben, Ihre Kinder am Montag, den 16.03., und Dienstag, den 17.3., nach eigenem Ermessen zur Schule zu schicken. Es wird daher ein entsprechendes Betreuungsangebot geben. Sollten Eltern in unverzichtbaren Funktionsbereichen – insbesondere im Gesundheitswesen – arbeiten, werden wir für die Kinder (bis Klasse 6) ein Not-Betreuungsangebot einrichten. Bitte melden Sie sich bei der Schulleitung, wenn Sie von diesem Angebot Gebrauch machen möchten.

Aktuell, 09.03.2020: „Bestätigte Fälle in Bonn sind nun an der Bonn International School gemeldet worden. Von den Schülerinnen und Schülern der Bonn International School zeigt bisher niemand neue Symptome. Zehn Familien wurden allerdings noch nicht erreicht. Am späten Freitagnachmittag (6. März) war das Gesundheitsamt von einem positiven Testergebnis bei einem 13-Jährigen informiert worden, der die Bonn International School besucht. Die Schule ist bis zum 23. März geschlossen.“

Aktuell, 02.03.2020: „Am Sonntagmittag wird ein weiterer Fall bestätigt. Es soll sich um eine in Köln wohnende Mitarbeiterin eines Endenicher Unternehmens handeln. Sie soll in der Firma zu 14 Personen Kontakt gehabt haben. Das Unternehmen wurde informiert. Die betroffenen Mitarbeiter werden nun vom Gesundheitsamt der Stadt Bonn kontaktiert. Nach der Infektion eines Mitarbeiters einer Offenen Ganztagsbetreuung (OGS) in Bonn gibt die Stadt eine erste vorsichtige Entwarnung. Am Sonntagabend lagen negative Tests für 185 Kinder vor, die die Grundschule besuchen.“

Aktuell am 29.02.20: Da es mit Stand vom 29. Februar 2020 in Bonn einen bestätigten Fall einer Infizierung mit dem Coronavirus gibt, konzentrieren sich die schulischen Handlungen rund um das Coronavirus derzeit darauf,
• in einem Informationsaustausch mit der Schulaufsicht und dem Gesundheitsamt zur Risikoabwägung zu stehen,
• ggf. unsere Austauschpartner (Schulen, Organisationen usw.) sowie die Veranstalter von Klassen- und Kursfahrten wie auch von Exkursionen zu kontaktieren, um mit diesen gemeinsam zu beraten, ob Austausche, Klassen- und Kursfahrten wie auch Exkursionen stattfinden können oder abgesagt werden müssen, sowie
• verstärkt Hygienemaßnahmen im Schulgebäude und -alltag zu implementieren (als Orientierung dazu vgl. die Hygienetipps der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sowie die darauf basierende Zusammenstellung der Bezirksregierung Köln).
 
In Zusammenarbeit mit dem Schulträger wird strikt darauf geachtet, dass in den Toiletten Seife und funktionierende Hand-Lufttrockner sowie Desinfektionsspender verfügbar sind.

Zu berücksichtigen ist, dass für alle Schülerinnen und Schüler grundsätzlich Schulpflicht nach § 43 Absatz 1 SchulG besteht, sofern die Schule nicht von den zuständigen Gesundheitsbehörden geschlossen wurde. Ist eine Schülerin oder ein Schüler durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren Gründen verhindert, die Schule zu besuchen, so ist die Schule unverzüglich zu benachrichtigen und der Grund für das Schulversäumnis schriftlich mitzuteilen. Als volljährige Schülerinnen oder Schüler seid Ihr bzw. als Eltern sind Sie im Zweifelsfall gebeten, die Entscheidung über die Teilnahme am Unterricht zur Vermeidung einer Corona-Infektion nicht ohne Rücksprache mit einem Arzt zu treffen.
Nach den Hinweisen des NRW-Gesundheitsministeriums sollen Menschen, die zurzeit grippeähnliche Symptome aufweisen, ihren Hausarzt beziehungsweise eine Notarztpraxis kontaktieren, um die weitere Vorgehensweise abzuklären. Wegen der Ansteckungsgefahr soll die Kontaktaufnahme zunächst telefonisch erfolgen.

Auf die Frage, wer über die etwaige Schließung von Schulen entscheidet, hat die Bezirksregierung Köln mitgeteilt, dass – nach Rücksprache mit dem MSB – über die Schließung von Schulen im Kontext von Viruserkrankungen i.d.R. die Gesundheitsämter in Abstimmung mit dem Landeszentrum für Gesundheit entscheiden.

Im Fall von Klassenfahrten, Austauschen (Hin- und Rückbesuch) oder anderen Exkursionen gilt, dass diese Veranstaltungen Schulveranstaltungen sind, die grundsätzlich im Klassenverband bzw. im Kursverband durchgeführt werden. Gemäß § 43 Abs. 1 SchulG sind Schülerinnen und Schüler zur Teilnahme verpflichtet. Nur in besonderen Ausnahmefällen ist gemäß § 43 Abs. 4 SchulG eine Befreiung von der Pflicht zur Teilnahme möglich (vgl. die Richtlinien für Schulfahrten – BASS 14 – 12 Nr. 2).
Zu einer Entscheidung über die Absage einer Klassenfahrt, eines Austauschs oder einer anderen Exkursion stellt das Schulministerium klar:
Diese Entscheidung „liegt in der Verantwortung der Schulleitung; sie handelt in Absprache mit den Lehrkräften, die die Lerngruppe begleiten. 
Wenn die Schulfahrt von der Schule abgesagt wird, ist es Aufgabe der Schulleitung, sich im Auftrag des Schulträgers um die Rückerstattung der geleisteten Zahlungen zu kümmern. Soweit das aufgrund des Reisevertragsrechts nicht gelingt, geht der erlittene Schaden zu Lasten der Eltern (oder ihrer Reiserücktrittversicherung). 
Wenn Eltern aus Sorge um ihr Kind die Teilnahme absagen, tragen sie den möglichen Schaden selbst (oder ihre Reiserücktrittversicherung), wenn nicht die getroffenen Vereinbarungen etwas anderes vorsehen. Es gilt dasselbe wie in den Fällen, in denen ein Kind wegen Krankheit kurzfristig nicht an einer Klassenfahrt teilnehmen kann.“

Als Grundlage für die Entscheidung über die Durchführung oder Absage einer Klassenfahrt, eines Austauschs oder einer anderen Exkursion dienen 
• die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes,
• die Informationen auf der Internetseite des Robert-Koch-Institutes (RKI) sowie
• die Maßgaben der Schulaufsicht (Schulministerium, Bezirksregierung), des Schulträgers und der kommunalen wie auch landesweiten Gesundheitsbehörden (insbes. das Gesundheitsamt der Stadt Bonn).