Präambel

 Das Private Ernst-Kalkuhl-Gymnasium ist eine traditionsreiche Bonner Schule, die ihr besonderes pädagogisches Profil seit ihrer Gründung im Jahr 1880 durch die gemeinsame Ausbildung und Bildung externer und interner Schüler/innen erhält. Aus unserer Schultradition haben wir die Verpflichtung übernommen, die akademische Qualität des Unterrichts mit persönlicher Zuwendung jedem/jeder einzelnen Schüler/in gegenüber zu verbinden.

Wir, die Mitglieder der Schulgemeinschaft, d.h. alle Mitarbeiter/innen, die Lehrkräfte, die Internatspädagogen/-pädagoginnen, die Schüler/innen und die  Erziehungsberechtigten, sind verantwortlich dafür, dass sich der Aufenthalt in der Schule zur Zufriedenheit eines Jeden gestaltet. Darum ist es wichtig, dass wir unsere Rechte und Pflichten kennen und Regeln einhalten. Wir wünschen uns, dass in unserer Schule das Denken und Handeln jedes Einzelnen bestimmt wird durch demokratische Grundsätze, gegenseitige Wertschätzung und Respekt sowie Toleranz, Verantwortungsbewusstsein und Mitmenschlichkeit. Gemeinsam wollen wir ein positives, auch für Neues offenes Klima schaffen und darauf bedacht sein, den Ruf der Schule zu fördern.

Daher gilt für die Mitglieder unserer Gemeinschaft:

  1. Wir wollen, dass Schule ein angstfreier Lebensraum ist, wo weder körperliche noch seelische Verletzungen geduldet werden.
  2. Wir gehen höflich und rücksichtsvoll miteinander um.
  3. Wir achten das Recht auf freie Meinungsäußerung.
  4. Wir achten das Eigentum anderer.
  5. Wir möchten, dass jeder von uns entsprechend seiner Rolle und seinen Aufgaben aktiv und verantwortungsvoll am Schulleben teilnehmen kann.
  6. Wir unterstützen nach Kräften alle Maßnahmen und Schritte, die zum Gelingen eines friedvollen Miteinanders innerhalb und außerhalb des Unterrichts beitragen.

Beitrag der Schülerinnen und Schüler am Ernst-Kalkuhl-Gymnasium

  • Ich verpflichte mich, mich allen Mitgliedern der Schulgemeinschaft gegenüber so zu verhalten, wie ich es von ihnen mir gegenüber erwarte.
  • Weil ich unbeschwert und ohne Angst zur Schule gehen möchte, sorge ich meinerseits dafür, dass das auch für die anderen Mitglieder der Schulgemeinschaft möglich ist, indem ich andere weder körperlich noch seelisch verletze und mich nicht an Aktivitäten beteilige, die auf die Ausgrenzung, Erniedrigung oder Gefährdung von Menschen
  • Weil ich mir wünsche, dass man mir zuhört und sich mit meiner Meinung verständnis- und respektvoll auseinandersetzt, werde ich den respektvollen und toleranten Umgang mit den Ansichten anderer üben.
  • Weil ich möchte, dass mein Eigentum respektiert wird, werde  ich mich nicht am Eigentum anderer vergreifen.
  • Die mir anvertrauten Medien und Materialien behandle und nutze ich mit der gebotenen Sorgfalt.
  • Weil ich in einer für alle angenehmen Umgebung und Atmosphäre leben und lernen möchte, unterstütze ich die Bemühungen um Sicherheit, Disziplin, Ordnung und Sauberkeit innerhalb und außerhalb des Unterrichts.
  • Weil ich die gesetzten Lernziele erreichen und auch meinen Mitschülern/Mitschülerinnen ein erfolgreiches Lernen ermöglichen will, konzentriere ich mich allein oder in Zusammenarbeit mit anderen auf die unterrichtlichen Themen und Inhalte und die mir gestellten Aufgaben und sorge meinerseits für einen ungestörten Unterrichtsverlauf.
  • Weil ich bereit bin, Verantwortung für mein Lernen und Handeln zu übernehmen, verschaffe ich mir Klarheit in Bezug auf Leistungsanforderungen und –er-wartungen und erwarte meinerseits, dass die Kriterien der Leistungsbewertung für mich nachvollziehbar offengelegt werden.

Beitrag der Lehrerinnen und Lehrer am Ernst-Kalkuhl-Gymnasium

  • Ich trage zu einer angstfreien Unterrichtsatmosphäre bei, die den Schülern/Schülerinnen die Konzentration auf den Unterricht und die zu erreichenden Lernziele ermöglicht.
  • Ich sorge für einen fachwissenschaftlich fundierten und didaktisch aufbereiteten Unterricht, in dem alle Schüler/innen durch angemessene Leistungsanforderungen gefordert und gefördert werden.
  • Ich sorge bei Entscheidungen, die ich treffe, für Transparenz und halte getroffene Regelungen und Vereinbarungen ein.
  • Ich nehme meine unterrichtliche und erzieherische Verantwortung und die schulischen und privaten Anliegen meiner Schüler/innen ernst und verpflichte mich, bei der Entwicklung der mir anvertrauten Schüler/innen zu eigenständigen, selbstbewussten, respektvollen und kompetenten Persönlichkeiten tatkräftig mitzuwirken.
  • Ich bemühe mich um die Herstellung und Aufrechterhaltung eines Kontakts zu den Erziehungsberechtigten und den Internatspädagogen/-pädagoginnen und beziehe sie in angemessener Weise in meine schulische Arbeit ein.
  • Ich bin grundsätzlich bereit, mich mit konstruktiver Kritik auseinanderzusetzen.

Beitrag der Erziehungsberechtigten

  • Ich nehme meine Verantwortung bei der Erziehung und Entwicklung meines Kindes bewusst wahr und fördere seine zunehmende Selbstständigkeit im schulischen und häuslichen Bereich.
  • Ich vermittle meinem Kind die Bedeutung höflicher Umgangsformen sowie Respekt vor anderen Menschen und deren Eigentum und fördere eine positive Grundeinstellung zu Schule und Unterricht.
  • Ich begleite den Schulalltag meines Kindes interessiert, unterstütze es in seinem Lernbemühen und informiere mich über seinen Entwicklungs- und Leistungsstand.
  • Im Rahmen meiner Möglichkeiten nehme ich an Schulveranstaltungen und Elternabenden / -sprech-tagen teil.
  • Ich wirke darauf hin, dass mein Kind die Regeln der Schulvereinbarung einhält.

Stand:  Juni 2022

           

Hausordnung am Ernst-Kalkuhl-Gymnasium  Bonn

  1. Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler erscheinen pünktlich zum Unterricht.
  2. Vor der ersten Stunde sowie nach den großen Pausen warten die Schülerinnen und Schüler vor den Eingängen. Ansonsten sind sie zu Beginn der Unterrichtsstunden in den Unterrichtsräumen. Ist die Lehrkraft fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht eingetroffen, benachrichtigt der/die Klassen-/Kurssprecher-/in das Sekretariat.
  3. In den großen Pausen verlassen die Schülerinnen und Schüler das  Schulgebäude. Sie dürfen sich in den großen Pausen auf  dem Schulhof, dem Sportplatz und dem Hüser-Gelände aufhalten. Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II können in den großen Pausen zusätzlich den Oberstufenschulhof  nutzen.
  4. In den Gebäuden  sind Lauf-  und Ballspiele nicht erlaubt. Ballspiele sind auf dem Sportplatz und dem  Hüser-Gelände gestattet. Das Werfen von Gegenständen/Schneebällen ist verboten.
  5. Die Klassen und Kurse sorgen unter Aufsicht der Lehrkraft dafür, dass die von ihnen benutzten Unterrichtsräume in einem ordnungsgemäßen Zustand verlassen werden (angestellte Stühle, kein Unrat auf dem Boden).
  6. Am Ende der letzten Stunde werden die Stühle im Unterrichtsraum hochgestellt. Fenster und Türen werden geschlossen, das Licht wird gelöscht, Rollläden werden eingefahren.
  7. Rauchen und Alkoholkonsum sind auf dem Schulgelände grundsätzlich verboten. Über Ausnahmeregelungen zu besonderen Anlässen entscheidet die Schulleitung in Abstimmung mit dem Schulträger.
  8. Die jeweilige Lehrkraft entscheidet darüber, ob bzw. wann das Essen und Trinken im Unterrichtsraum erlaubt ist. Der Verzehr von Kaugummi und Süßigkeiten während des Unterrichts soll unterbleiben.
  9. Fahrräder und motorisierte Zweiräder werden auf dem Schulhof geschoben  und nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen abgestellt.
  10. In der MuBi und den Fachräumen sowie den Sporthallen gelten eigene Ordnungen, die zu beachten sind.
  11. Mobile elektronische Geräte (z.B. Handys, Smartphones u.ä.) müssen von 7:40 Uhr bis 12:50 Uhr ausgeschaltet und (evtl. zusammen mit Kopfhörern, AirPods …) in einer Tasche verwahrt werden. Im Unterricht dürfen sie nur mit ausdrücklicher Erlaubnis der unterrichtenden Lehrkraft aus der Tasche geholt und ausschließlich für die vereinbarten Zwecke benutzt werden. Für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 7 gilt darüber hinaus auf dem gesamten Schulgelände ein Nutzungsverbot von mobilen elektronischen Geräten. Schülerinnen und Schüler der Jahrgangstufen 8 bis Q2 dürfen in den Pausen mobile elektronische Geräte auf dem gepflasterten Bereich vor Raum 41-44 (in Zimmerlautstärke) benutzen. Außerhalb dieses Bereichs (auch nicht auf dem Weg zu diesem Bereich) dürfen die Geräte nicht verwendet werden.
  12. Schülerinnen und Schüler der Oberstufe dürfen zusätzlich in den Pausen und in ihren Freistunden mobile elektronische Geräte in einem dafür festgelegten Oberstufenraum benutzen. Dabei ist Rücksichtnahme auf andere Mitschülerinnen und Mitschüler im Raum geboten. Für Ordnung und Sauberkeit in diesen Räumen sind die Schülerinnen und Schüler selbst verantwortlich.
  13. Unerlaubt verwendete Geräte werden von einer Lehrkraft in Verwahrung genommen und können nach Unterrichtsschluss bei der Schulleitung im Sekretariat abgeholt werden. Die Eltern werden bei Wiederholung ggf. schriftlich über diesen Verstoß informiert. Bei mehrfachem Verstoß ist das Gerät von den Erziehungsberechtigten abzuholen.
  14. Zum Schutz der Persönlichkeitsrechte verbieten sich grundsätzlich audiovisuelle Aufnahmen auf dem Schulgelände. Über Ausnahmen entscheidet die Schulleitung oder der Fachlehrer.
  15. Der markierte Außenbereich neben Raum 21 gehört zum Internatsgelände. Hier wird für volljährige Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II das Rauchen in der Mittagspause zwischen 12.55 Uhr und 13.55 Uhr und am Nachmittag nach Unterrichtsende ab 15.25 Uhr geduldet. Auf Nachfrage muss die Volljährigkeit gegenüber einer Lehrkraft dokumentiert  werden.
  16. Externen Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe II ist der Zugang zu diesem markierten Bereich außerhalb der Unterrichtszeiten gestattet.
  17. Das Verlassen des Schulgeländes in der Mittagspause ist Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufen 7-10 nur erlaubt, wenn deren Erziehungs­berechtigte einen entsprechenden Antrag bei der Schulleitung gestellt haben. Die Erlaubnis bezieht sich für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 10 auch auf etwaige Freistunden. Der Antrag ist jährlich zu erneuern. Die Berechtigung zum Verlassen des Schulgeländes wird durch einen Stempeleintrag im Schülerausweis bestätigt.
  18. Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 und 6 dürfen das Schulgelände auch in der Mittagspause von 12.55 Uhr bis 13.55 Uhr nicht verlassen.

Grundsätze zum Umgang mit Verstößen gegen diese Schulvereinbarung

  1. Auf Verstöße gegen die Regelungen dieser Schulvereinbarung folgen zunächst Reaktionen, die an die Einsichtsfähigkeit der Beteiligten appellieren und ggf. dazu geeignet sind, einen eingetretenen Schaden materieller oder immaterieller Art wieder gutzumachen.
  2. Bei Konflikten unter Schülern/Schülerinnen ist es ratsam, die Klassenleitung bzw. die Vertrauensschüler/innen als Streitschlichter zur Konfliktlösung hinzuzuziehen.
  3. Bei Konflikten zwischen Schülern/Schülerinnen, Lehrern/Lehrerinnen und Erziehungsberechtigten sollte ein Gespräch zwischen den unmittelbar Beteiligten stattfinden. Falls keine Verständigung erzielt werden kann, sollte als Mediator/in ein/e Vertrauenslehrer/in, eine von den Konfliktparteien akzeptierte Vertrauensperson oder das Beschwerdemanagement hinzugezogen werden. Kann keine Einigung erzielt werden, wird die Schulleitung eingeschaltet.
  4. Wenn die Situation es erfordert oder o.a. Schritte nicht zu einer Problemlösung geführt haben, werden außerhalb dieser Schulvereinbarung die notwendigen pädagogischen Schritte oder Ordnungsmaßnahmen im Rahmen des geltenden Schulrechts angewendet.

Mit allen Reaktionen auf Verstöße gegen die Regelungen dieser Schulvereinbarung soll erreicht werden, dass die Beteiligten einsehen, wie wichtig die Einhaltung getroffener Regelungen für den Schulfrieden ist.

Stand:  Juni 2022